Archiv: Offizielles Gesprächsprotokoll zwischen der Obersten Baubehörde und dem Starnberger Stadtrat zu Möglichkeiten einer Nord-Ost-Umfahrung

Nachdem nach wie vor wohl noch viel Unwissenheit besteht bzw. offensichtlich viele Starnberger Bürgerinnen und Bürger das Gesprächsprotokoll der OBB zwischen der Stadt Starnberg und dem Innenministerium in Bezug auf die Möglichkeiten einer Nord-Ost-Umfahrung noch nicht gelesen haben:

Anbei noch einmal der Verweis (Link) zum Gesprächsprotokoll mit dem Aufruf oder der Bitte an alle Leserinnen und Leser, dieses auch einmal in der Nachbarschaft nur(!) zum Lesen zu verteilen. 

Das Fazit am Ende (auf Seite 13 und 14) des Gesprächsprotokolls fasst die Antworten recht gut zusammen und reicht für einen schnellen Eindruck.

Und dabei geht es um gar keine Wertung oder “Überzeugungsarbeit”. Es geht nur darum, dass möglichst viele Starnberger die Aussagen der Behörde (also keiner politischen Gruppierung) einfach nur lesenkönnen. 

(Anm. d. Verf.: Auf den Seiten der Stadt Starnberg kann das Protokoll meines Wissens leider nicht heruntergeladen werden - ich kenne nur den obigen Verweis (Link) und einen bei der UWG.).

Anbei noch einmal das 

Fazit des Gesprächsprotokolls der Obersten Baubehörde mit Vertretern der Stadt Starnberg am 19.01.2017 

Zusammenfassung / Fazit

Die Bundesrepublik Deutschland hat ihre grundsätzliche Bereitschaft, den Bau des Entlastungstunnels Starnberg zu finanzieren, erneut bestätigt. Er hat Baurecht und ist in greifbarer Nähe; mit den Baumaßnahmen könnte zeitnah begonnen werden. Aus heutiger Sicht wäre eine Fertigstellung bis 2025 realistisch.

Der B-2-Entlastungstunnel ist als ein wesentlicher und gewichtiger Baustein zur Verbesserung der Verkehrssituation in Starnberg anzusehen. Es ist jedoch unbestritten, dass dieser primär auf die Lösung der Starnberger Verkehrsprobleme im Zuge der B 2 abzielt. Weitergehende Ziele der Stadt Starnberg könnten jedoch möglicherweise durch auf dem B-2-Entlastungstunnel aufbauende Ergänzungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.

Voraussetzung für die Weiterführung des B-2-Tunnelprojektes ist jedoch, dass sich der Stadtrat alsbald klar zum Tunnel bekennt, damit bis etwa Pfingsten die Zustimmung des Bundes zum Baubeginn erfolgen kann. Andernfalls wird die Maßnahme vom Staatlichen Bauamt Weilheim nicht mehr weiter verfolgt. In der Konsequenz würde auch für den nur noch bis Mitte September 2018 gültigen Planfeststellungsbeschluss keine Verlängerung beantragt werden und dieser damit zu diesem Zeitpunkt verfallen. Die Wiedererlangung des Baurechts wäre dann nur unter Durchführung eines komplett neuen, vsl. wiederum sehr langwierigen Planfeststellungsverfahrens möglich. Auf Grund der nachrangigen Einstufung der Maßnahme im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesverkehrsstraßen würde die Planung jedoch nicht zeitnah wieder aufgegriffen werden.

Sollte sich die Stadt gegen einen Bau des Entlastungstunnels entscheiden, dann ist sie auf dem weiteren Weg zu einer möglichen Alternative auf sich alleine gestellt. Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch der Freistaat (und vsl. auch der Landkreis Starnberg) (Anm. v. dr. thosch: Das hat der Landkreis dem Blog gegenüber bestätigt.) stehen auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung, um eine Umfahrungslösung von Starnberg zu planen und zu finanzieren. Der Raum nördlich von Starnberg ist ein sehr komplexes Planungsgebiet. Es dürfte schwierig werden, hier eine Straße – vor allem eine, die einen nennenswerten Anteil des B-2-Durchgangsverkehrs aufnehmen würde – zu planen und durchzusetzen. Es ist daher zu erwarten, dass bei einem Beschreiten dieses Weges die bestehenden Verkehrsprobleme auf der B 2 in Starnberg über einen sehr langen Zeitraum weiter manifestiert würden. Die Tragweite und Konsequenzen einer Entscheidung gegen den B2-Entlastungstunnel dürften allen Teilnehmern des Gesprächs nun klar sein.

 

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